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Nur für Bürger*innen der Stadt Heidelberg, die ihren Wohn- oder Betriebssitz in Heidelberg haben
Für die Zulassung eines Importfahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Original ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Hauptuntersuchungsbericht ggf. Gutachten gem. § 21 StVZO
- Kaufvertrag
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr aus Drittstaaten
- eVB / SEPA
- Ausweisdokument / Gewerberegisterauszug
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle.