Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Entbindung erfolgen.
Geburt in einer Klinik:
Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, übernimmt diese in der Regel die Anzeige der Geburt für Sie. Bitte geben Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sowie Ihre Originalurkunden direkt bei der Klinik ab. Ein Botendienst bringt die Unterlagen gemeinsam mit der Geburtsanzeige zum Standesamt Heidelberg, wo die Geburtsurkunde erstellt wird.
Hausgeburt:
Bei einer Geburt zu Hause müssen die Eltern die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu die von Ihrer Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung mit.
Wenn eine persönliche oder klinikinterne Abgabe nicht möglich ist, können Sie Ihre Unterlagen auch postalisch an das Standesamt senden.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert derzeit 2 bis 3 Wochen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Nach erfolgreicher Beurkundung erhalten Sie:
- 3 gebührenfreie Geburtsurkunden – für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe
- Die auf dem Formular angegebene Anzahl an kostenpflichtigen Urkunden, die per Post zugestellt werden
Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Informationen erforderlich sein, melden wir uns aktiv bei Ihnen.
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Wichtig:
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen vollständig und im Original mit:
Welche Möglichkeiten zur Namensführung für Ihr Kind bestehen, können Sie vorab auf unserer Homepage nachlesen.
Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten soll, ist eine – Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Jugendamt) oder – Namenserteilung (Wohnsitzstandesamt, Terminvereinbarung unter Tel. 5818550) erforderlich.
Unterschriftenregelung
- Beide Elternteile müssen unterschreiben, wenn sie verheiratet sind oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.
- In allen anderen Fällen reicht die Unterschrift der Mutter.
Bitte wählen Sie im Online-System das passende Anliegen aus – nur so kann Ihr Termin wie geplant stattfinden und alle nötigen Unterlagen geprüft werden.
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Für Ihren Termin benötigen Sie die folgenden Unterlagen im Original:
Miteinander verheiratete Eltern
Eheschließung in Deutschland:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen (Original) oder
- Eheurkunde (Original) und zusätzlich die Geburtsurkunden von Vater und Mutter (jeweils im Original)
Wenn Ihnen keine Urkunden vorliegen, nutzen Sie bitte das Formular zum Urkundenabruf.
Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde (Original)
- Geburtsurkunden von Vater und Mutter (jeweils im Original)
- Alle Dokumente mit Original-Übersetzungen
Nicht miteinander verheiratete Eltern
Bei Geburt der Eltern in Deutschland:
- Geburtsurkunden beider Eltern (jeweils im Original) - Auch hier bitte das Formular zum Urkundenabruf nutzen, sofern Dokumente fehlen.
Bei Geburt der Eltern im Ausland:
- Geburtsurkunden mit Original-Übersetzung
Wenn die Mutter verheiratet war:
- Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen (Original)
- Nachweis über die Auflösung der Ehe, sofern nicht im Eheregister vermerkt: – Rechtskräftiges Scheidungsurteil – oder Sterbeurkunde des Ehepartners (jeweils im Original)
Bei Eheschließung/Scheidung/Sterbefall im Ausland:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde (jeweils im Original mit Übersetzung)
Eintragung des Vaters bei nicht verheirateten Eltern: Falls möglich, wird der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen. Hierfür sind erforderlich:
- Vaterschaftsanerkennung (in öffentlich beglaubigter Form)
- Zustimmung der Mutter (in öffentlich beglaubigter Form)
Diese Erklärungen können beim Jugendamt oder jedem Standesamt abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.
Identitätsnachweise (Kopie ausreichend):
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Vertriebenenausweis
- Eventuell vorliegende Namenserklärungen (Bescheinigung in Original)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Einen gültigen ausländischen Reisepass
- Einen gültigen Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
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Bitte beachten Sie:
Wenn Sie nicht fließend deutsch sprechen und verstehen, benötigen Sie für Ihren Besuch beim Standesamt eine geeignete Begleitperson, die Sie sprachlich unterstützt. Da Anliegen rund um Ihren Personenstand rechtliche Folgen haben können, ist es wichtig, dass Sie vollständig informiert und beraten werden.
Bitte beachten Sie: Die begleitende Person muss volljährig sein und Ihre Muttersprache sowie deutsch sicher beherrschen. Vereidigte sprachkundige Personen finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.
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Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung für Ihren Termin. Bitte lesen Sie die E-Mail genau und vollständig durch. Sie enthält wichtige Informationen für Ihren bevorstehenden Termin.